Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Zentron-Software während der aktuellen Aufbau- und Pilotphase. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den kommerziellen Vertrieb veröffentlichen wir mit dem Verkaufsstart.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Zentron Solutions (nachfolgend „Zentron") und Einrichtungen des Gesundheitswesens, die die Software ZenPlan in der Aufbau- und Pilotphase einsetzen. Sie gelten ergänzend zu individuell geschlossenen Pilot- oder Auftragsverarbeitungsverträgen; im Widerspruchsfall geht die Individualvereinbarung vor.
2. Stand der Software
ZenPlan befindet sich in aktiver Entwicklung. Funktionen können sich ändern, hinzukommen oder entfallen. Ein allgemeines Verkaufsangebot besteht derzeit nicht; eine Nutzung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freischaltung durch Zentron.
Die weiteren Produkte der Zen-Familie (ZenMed, ZenDoc, ZenVPN) sind in Entwicklung und stehen noch nicht zur Verfügung.
3. Pflichten der nutzenden Einrichtung
Die Einrichtung bleibt für die von ihr verarbeiteten Patientendaten datenschutzrechtlich verantwortlich. Sie stellt insbesondere sicher, dass Zugangsdaten sorgfältig verwahrt, Nutzerkonten nur berechtigten Personen zugeordnet und ausgeschiedene Mitarbeitende zeitnah deaktiviert werden.
Die Software ersetzt keine ärztliche Entscheidung. Hinweise des KI-Assistenten sind Vorschläge und stets fachlich zu prüfen.
4. Verfügbarkeit
Wir betreiben die Software mit großer Sorgfalt, sagen in der Pilotphase jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit an. Den aktuellen Betriebszustand veröffentlichen wir unter zentron.health/status.
5. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung und dem jeweils geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
6. Haftung
Zentron haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zentron nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme an der Pilotphase kann von beiden Seiten jederzeit mit angemessener Frist beendet werden. Nach Beendigung stellen wir die Daten der Einrichtung in einem gängigen Format zum Export bereit und löschen sie anschließend nach den vereinbarten Fristen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist Gerichtsstand der Sitz von Zentron. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 13. August 2026